Gehalt & Arbeit
Abfindung & Fünftelregelung
Steuer auf eine Abfindung mit und ohne Fünftelregelung (§ 34 EStG).
Beispiel: Abfindung netto (mit Fünftelregelung)
25.805,00 €
Steuerersparnis: 2.035,46 €
So wird gerechnet
ESt_Fünftel = 5 × [ESt(zvE + A/5) − ESt(zvE)] ESt_normal = ESt(zvE + A) − ESt(zvE)
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Abfindung & Fünftelregelung
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Abfindungen sind voll steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Progression: Die Steuer wird so berechnet, als flösse nur ein Fünftel zu, und das Ergebnis mal fünf genommen. Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber das nicht mehr beim Lohnsteuerabzug – die Ersparnis kommt erst mit der Steuererklärung.
Häufige Fragen
Lohnt es sich, die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?
Oft ja: Fällt im Folgejahr weniger übriges Einkommen an (z. B. wegen Arbeitslosigkeit), wirkt die Fünftelregelung stärker. Rechnen Sie beide Jahre mit dem Rechner durch.