Kassensturz
Rente & Vorsorge

Rentenbeginn & Abschläge

Wann kann ich in Rente gehen – und mit welchem Abschlag?

Beispiel: Regelaltersrente ab
Mai 2032
mit 67 J.

So wird gerechnet

Regelaltersgrenze: Jg. ≤1946: 65 · 1947–1958: +1 Monat je Jg. · 1959–1963: +2 Monate je Jg. · ab 1964: 67
Abschlag = 0,3 % je Monat vorzeitig (max. 14,4 % bei 48 Monaten)
besonders langjährig: 63 + 2 Monate je Jg. ab 1953, ab Jg. 1964: 65

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Rentenbeginn & Abschläge

Wann kann ich in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre; für alle ab Jahrgang 1964 gilt 67. Langjährig Versicherte (35 Jahre) können ab 63 mit Abschlag gehen, besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 ohne Abschlag. Die Rente beginnt am Monatsersten nach Erreichen des Alters.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Abschlag bei Rente mit 63?
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 %. Bei vier Jahren vorzeitig sind das 14,4 % – dauerhaft für die gesamte Rentenbezugszeit.