Kassensturz
Gehalt & Arbeit

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld aus Soll- und Ist-Entgelt nach §§ 105, 106 SGB III.

Beispiel: Kurzarbeitergeld pro Monat
635,75 €
60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz

So wird gerechnet

Kug = 60 % (mit Kind 67 %) × [pausch. Netto(Soll) − pausch. Netto(Ist)]
pausch. Netto = Brutto − 20 % SV-Pauschale − Lohnsteuer − Soli
Soll/Ist auf 20 € gerundet, max. BBG RV

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr