Besoldung: Brutto-Netto für Beamte
Netto-Besoldung nach Besoldungstabelle, Lohnsteuer (PAP 2026) und privater Krankenversicherung.
So wird gerechnet
Brutto = Grundgehalt (Gruppe, Stufe) + Familienzuschlag + Zulagen Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − PKV-Beitrag
Lohnsteuer nach amtlichem PAP 2026 mit den Merkmalen eines Beamten: keine Rentenversicherungspflicht (KRV = 1), keine Arbeitslosenversicherung, privat krankenversichert. Die Vorsorgepauschale enthält dann nur die Basisabsicherung der PKV (ohne Arbeitgeberzuschuss).
Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Krankheitskosten trägt zu 50–80 % die Beihilfe, den Rest deckt eine private Restkostenversicherung.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 20 BBesG Grundgehalt, Besoldungsordnung A
- § 27 BBesG Bemessung des Grundgehaltes (Erfahrungsstufen)
- § 39, § 40 BBesG Familienzuschlag
- Anlage IV BBesG Grundgehaltssätze Bund
- Länder Besoldungstabellen aller Länder – Quellen siehe „Rechtsstand, Werte & Quellen“
- LfF Bayern Besoldungstabellen Bayern (Anlage 3 und 5 BayBesG)
- § 39b EStG · PAP 2026 Lohnsteuer (ohne RV-Pflicht, PKV)
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Besoldung: Brutto-Netto für Beamte
Brutto und Netto bei Beamten
Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttobezug gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer sowie der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab, die die Beihilfe ergänzt. Der Rechner kennt die Besoldungstabellen des Bundes und aller 16 Länder mit Erfahrungsstufen und berechnet in 14 Ländern den Familienzuschlag automatisch.