Kassensturz
Beamte

Besoldung: Brutto-Netto für Beamte

Netto-Besoldung nach Besoldungstabelle, Lohnsteuer (PAP 2026) und privater Krankenversicherung.

Beispiel: Netto nach PKV pro Monat
2.880,34 €
Brutto 3.784,42 € · keine Renten-, Arbeitslosen- oder gesetzliche Krankenversicherung

So wird gerechnet

Brutto = Grundgehalt (Gruppe, Stufe) + Familienzuschlag + Zulagen
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − PKV-Beitrag

Lohnsteuer nach amtlichem PAP 2026 mit den Merkmalen eines Beamten: keine Rentenversicherungspflicht (KRV = 1), keine Arbeitslosenversicherung, privat krankenversichert. Die Vorsorgepauschale enthält dann nur die Basisabsicherung der PKV (ohne Arbeitgeberzuschuss).

Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Krankheitskosten trägt zu 50–80 % die Beihilfe, den Rest deckt eine private Restkostenversicherung.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Besoldung: Brutto-Netto für Beamte

Brutto und Netto bei Beamten

Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Vom Bruttobezug gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer sowie der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab, die die Beihilfe ergänzt. Der Rechner kennt die Besoldungstabellen des Bundes und aller 16 Länder mit Erfahrungsstufen und berechnet in 14 Ländern den Familienzuschlag automatisch.

Häufige Fragen

Warum ist das Netto bei Beamten höher als bei Angestellten?
Weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dafür müssen Beamte ihre Krankenversicherung privat ergänzen, und im Alter sind Pensionen voll steuerpflichtig (abzüglich Versorgungsfreibetrag).
Was ist die Beihilfe?
Der Dienstherr erstattet einen Teil der Krankheitskosten – beim Bund 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei oder mehr Kindern oder im Ruhestand. Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung.