Gehalt & Arbeit
Urlaubsanspruch
Gesetzlicher Mindesturlaub – bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt im Jahr.
Beispiel: Ihr Urlaubsanspruch
30,0 Tage
gesetzliches Minimum: 20,0 Tage
So wird gerechnet
gesetzlich = 24 Werktage (6-Tage-Woche) × Arbeitstage / 6 5-Tage-Woche: 20 Tage Teilurlaub = Anspruch × volle Monate / 12
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 3 BUrlG Dauer des Urlaubs (24 Werktage)
- § 4 BUrlG Wartezeit 6 Monate
- § 5 BUrlG Teilurlaub
- § 208 SGB IX Zusatzurlaub Schwerbehinderte
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr