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Gehalt & Arbeit

Brutto-Netto-Rechner

Nettolohn 2026 – Lohnsteuer exakt nach amtlichem Programmablaufplan.

Beispiel: Nettolohn pro Monat
2.605,50 €
pro Jahr: 31.266 € · Abzüge 34,9 %

So wird gerechnet

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − RV − AV − KV − PV
RV 9,3 % · AV 1,3 % (bis BBG RV)
KV 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag · PV 1,8 % (+0,6 % kinderlos, −0,25 % je Kind ab dem 2.) (bis BBG KV)

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage werden exakt nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums berechnet – dieselbe Logik wie in jeder Lohnabrechnungssoftware. Sozialabgaben: Arbeitnehmeranteile bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Kinderfreibeträge: Steuerklasse I, II, IV mit Zähler 0,5 je Kind, Steuerklasse III mit 1,0. Sie mindern nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.

Nicht abgebildet: private Krankenversicherung, individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Faktorverfahren.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Brutto-Netto-Rechner

Wie viel Netto bleibt vom Brutto?

Vom Bruttolohn gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Bei einem Monatsbrutto von 4.000 € bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer 2.605,50 € netto – das sind 65,1 % des Bruttos. Bei 3.000 € sind es 2.054,42 €, bei 6.000 € 3.641,58 €.

Die Abzüge 2026 im Überblick

  • Rentenversicherung: 9,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2026: 2,9 %) bis 5.812,50 € im Monat
  • Pflegeversicherung: 1,8 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 2,4 %, mit Abschlägen ab dem zweiten Kind
  • Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums

Warum ist der Rechner so genau?

Die Lohnsteuer wird nicht geschätzt, sondern mit derselben Rechenvorschrift ermittelt, die Lohnabrechnungsprogramme verwenden: dem amtlichen Programmablaufplan 2026. Die Ergebnisse stimmen in Vergleichsrechnungen auf den Cent mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums überein.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse habe ich?
Ledige und Geschiedene haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete wählen zwischen IV/IV oder III/V; ein zweites Arbeitsverhältnis wird in Steuerklasse VI abgerechnet (§ 38b EStG).
Ab welchem Einkommen zahlt man keine Sozialabgaben mehr auf den Mehrverdienst?
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: in der Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 €, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450 € im Monat (2026). Darüber steigen nur noch die Steuern.
Warum zahle ich mit Kindern weniger Pflegeversicherung?
Seit Juli 2023 hängt der Beitrag von der Kinderzahl ab: Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, Eltern von zwei bis fünf Kindern unter 25 erhalten je Kind ab dem zweiten einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten (§ 55 SGB XI).