Steuern
Handwerker & haushaltsnahe Dienste (§ 35a)
20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen – mit den drei Höchstbeträgen.
Beispiel: Steuerermäßigung
880,00 €
direkt von der Einkommensteuer abgezogen
So wird gerechnet
Ermäßigung = 20 % der Arbeitskosten Höchstbeträge: Handwerker 1.200 € · haushaltsnahe Dienste und Pflege 4.000 € · Minijob 510 € wirkt nur bis zur Höhe der tariflichen Einkommensteuer
Rechtsgrundlagen & Quellen
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr