Kassensturz
Steuern

Handwerker & haushaltsnahe Dienste (§ 35a)

20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen – mit den drei Höchstbeträgen.

Beispiel: Steuerermäßigung
880,00 €
direkt von der Einkommensteuer abgezogen

So wird gerechnet

Ermäßigung = 20 % der Arbeitskosten
Höchstbeträge: Handwerker 1.200 € · haushaltsnahe Dienste und Pflege 4.000 € · Minijob 510 €
wirkt nur bis zur Höhe der tariflichen Einkommensteuer

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr