Kassensturz
Steuern

Steuererstattung (Einkommensteuererklärung)

Schätzt Ihre Erstattung oder Nachzahlung für das Steuerjahr 2026: Lohnsteuerabzug nach amtlichem PAP gegen die Einkommensteuer nach § 32a EStG – mit Werbungskosten, Vorsorge, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen.

Beispiel: Voraussichtliche Erstattung
427,00 €
einbehalten 7.290 € · festzusetzen 6.863 €

So wird gerechnet

Einkünfte = Arbeitslohn − Werbungskosten (mind. 1.230 €)
zvE = Einkünfte − Vorsorge − Sonderausgaben − außergew. Belastungen (− Kinderfreibeträge, wenn günstiger)
ESt = Tarif(zvE) − § 35a-Ermäßigung (+ Kindergeld bei Freibetrag)
Erstattung = einbehaltene LSt + Soli + KiSt − festgesetzte Steuer
Altersvorsorge: min(AN + AG-Anteil RV, 30.826 €) − AG-Anteil · KV-Basis: Beitrag × 96 % (Krankengeldanteil) + PV

Die einbehaltene Lohnsteuer wird mit dem amtlichen PAP 2026 aus dem Jahreslohn berechnet (oder aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen). Die Einkommensteuer folgt § 32a EStG und dem Schema des § 2 EStG.

Zumutbare Belastung stufenweise nach BFH, Urteil vom 19.01.2017, VI R 75/14.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Steuererstattung (Einkommensteuererklärung)

Lohnt sich die Steuererklärung?

Arbeitnehmer bekommen im Durchschnitt Geld zurück, wenn ihre Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen oder sie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen geltend machen. Seit 2026 zählt die Entfernungspauschale mit 0,38 € ab dem ersten Kilometer.

Was der Rechner berücksichtigt

  • Werbungskosten: Arbeitsweg, Homeoffice-Pauschale (6 € je Tag, max. 1.260 €), Arbeitsmittel
  • Vorsorge: Rentenbeiträge bis 30.826 € (§ 10 Abs. 3 EStG), Kranken- und Pflegeversicherung
  • Sonderausgaben: Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuung (80 %, max. 4.800 € je Kind)
  • Außergewöhnliche Belastungen mit zumutbarer Belastung (stufenweise nach BFH)
  • Steuerermäßigung für Handwerker und haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG)
  • Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

Häufige Fragen

Bin ich zur Abgabe verpflichtet?
Pflicht ist die Erklärung u. a. bei Steuerklasse III/V, bei Nebeneinkünften oder Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld) über 410 € oder mehreren Arbeitgebern gleichzeitig (§ 46 Abs. 2 EStG).
Wie weit zurück kann ich freiwillig abgeben?
Ohne Pflicht zur Abgabe können Sie die Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen (Antragsveranlagung).
Warum müssen Paare mit III/V oft nachzahlen?
Die Steuerklasse III rechnet so, als hätte der Partner kein Einkommen. Die tatsächliche Jahressteuer nach dem Splittingtarif ist dann oft höher als der Lohnsteuerabzug beider Partner.