Kassensturz
Sozialleistungen & Familie

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“ (Neue Grundsicherung). Die Regelbedarfe 2026 sind unverändert. Der Rechner ermittelt den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft und zieht Einkommen nach § 11b SGB II ab.

Beispiel: Grundsicherungsgeld pro Monat
1.352,68 €
für die gesamte Bedarfsgemeinschaft

So wird gerechnet

Bedarf = Regelbedarfe + Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft und Heizung
Regelbedarf 2026: 563 € (allein) · 506 € (je Partner) · 451 € (18–24) · 471 € (14–17) · 390 € (6–13) · 357 € (0–5)
Freibetrag Erwerbstätigkeit: 100 € + 20 % (100–520 €) + 30 % (520–1.000 €) + 10 % (1.000–1.200 €; mit Kind 1.500 €)
Anspruch = Bedarf − (Netto − Freibetrag) − Kindergeld − sonstiges Einkommen

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung für Arbeitsuchende „Grundsicherungsgeld“ (Neue Grundsicherung). Die Regelbedarfe 2026 sind unverändert: 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, für Kinder je nach Alter 357 € bis 471 €. Hinzu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende.

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Vom Erwerbseinkommen bleiben 100 € frei, vom Teil zwischen 100 und 520 € 20 %, zwischen 520 und 1.000 € 30 % und zwischen 1.000 und 1.200 € (mit Kind 1.500 €) 10 % (§ 11b SGB II). Der Rest wird angerechnet.

Häufige Fragen

Wie viel Vermögen darf ich haben?
Seit der Reform ist das Schonvermögen nach Alter gestaffelt: 5.000 € je Person bis 30 Jahre, 10.000 € ab 31, 12.500 € ab 41 und 20.000 € ab 51 (§ 12 SGB II).
Zählt Kindergeld als Einkommen?
Ja, Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet, soweit es dessen Bedarf deckt.