Kassensturz
Selbstständig & Business

Künstlersozialkasse (KSK)

Beiträge für selbstständige Künstler und Publizisten – die KSK trägt wie ein Arbeitgeber die Hälfte.

Beispiel: Ihr Beitrag pro Monat
409,00 €
die KSK übernimmt einen ähnlich hohen Anteil

So wird gerechnet

Beitrag Versicherter = ½ der jeweiligen Beitragssätze × Arbeitseinkommen/12 (bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen)

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr