Selbstständig & Business
Künstlersozialkasse (KSK)
Beiträge für selbstständige Künstler und Publizisten – die KSK trägt wie ein Arbeitgeber die Hälfte.
Beispiel: Ihr Beitrag pro Monat
409,00 €
die KSK übernimmt einen ähnlich hohen Anteil
So wird gerechnet
Beitrag Versicherter = ½ der jeweiligen Beitragssätze × Arbeitseinkommen/12 (bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen)
Rechtsgrundlagen & Quellen
- §§ 14–16a KSVG Beitragsanteile der Versicherten
- § 3 KSVG Versicherungsfreiheit bei geringem Einkommen
- Künstlersozialkasse Informationen für Versicherte
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr