Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026)
Zahlbetrag je Kind nach Düsseldorfer Tabelle 2026 – mit Selbstbehalt und Mangelfallberechnung.
So wird gerechnet
bereinigtes Netto = Netto − 5 % Berufspauschale (50–150 €) − weitere Abzüge Zahlbetrag = Tabellenbedarf − Kindergeldanteil (½ bei Minderjährigen, voll ab 18) Mangelfall: (Netto − Selbstbehalt) wird im Verhältnis der Mindest-Zahlbeträge verteilt
Mindestunterhalt 2026: 486 € (0–5), 558 € (6–11), 653 € (12–17). Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig).
Ratgeber: Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026)
So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die bundesweit genutzte Leitlinie für den Kindesunterhalt. Sie ordnet das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen einer von 15 Einkommensgruppen und das Kind einer Altersstufe zu. Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11) und 653 € (12–17). Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen.
Selbstbehalt und Mangelfall
Dem Unterhaltspflichtigen muss gegenüber minderjährigen Kindern ein Selbstbehalt von 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € bleiben. Reicht das Einkommen nicht für alle Kinder, wird der verfügbare Betrag im Verhältnis verteilt (Mangelfall).