Kassensturz
Sozialleistungen & Familie

Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026)

Zahlbetrag je Kind nach Düsseldorfer Tabelle 2026 – mit Selbstbehalt und Mangelfallberechnung.

Beispiel: Unterhalt gesamt pro Monat
942,00 €
Einkommensgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle

So wird gerechnet

bereinigtes Netto = Netto − 5 % Berufspauschale (50–150 €) − weitere Abzüge
Zahlbetrag = Tabellenbedarf − Kindergeldanteil (½ bei Minderjährigen, voll ab 18)
Mangelfall: (Netto − Selbstbehalt) wird im Verhältnis der Mindest-Zahlbeträge verteilt

Mindestunterhalt 2026: 486 € (0–5), 558 € (6–11), 653 € (12–17). Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig).

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026)

So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist die bundesweit genutzte Leitlinie für den Kindesunterhalt. Sie ordnet das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen einer von 15 Einkommensgruppen und das Kind einer Altersstufe zu. Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11) und 653 € (12–17). Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen.

Selbstbehalt und Mangelfall

Dem Unterhaltspflichtigen muss gegenüber minderjährigen Kindern ein Selbstbehalt von 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € bleiben. Reicht das Einkommen nicht für alle Kinder, wird der verfügbare Betrag im Verhältnis verteilt (Mangelfall).

Häufige Fragen

Was passiert, wenn kein Unterhalt gezahlt wird?
Dann kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden: 2026 227 €, 299 € bzw. 394 € je nach Alter. Das Jugendamt fordert den Betrag vom anderen Elternteil zurück.