Kassensturz
Steuern

Vorabpauschale (ETF)

Steuer auf thesaurierende Fonds im Januar – nach § 18 InvStG.

Beispiel: Steuer auf die Vorabpauschale
0,00 €
fällig am ersten Werktag des Folgejahres

So wird gerechnet

Basisertrag = Wert 1.1. · Basiszins · 0,7
Vorabpauschale = min(Basisertrag, Wertzuwachs + Ausschüttungen) − Ausschüttungen  (≥ 0)
Kauf im Jahr: Minderung um 1/12 je vollem Monat vor dem Kauf

Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Beim späteren Verkauf wird sie vom Veräußerungsgewinn abgezogen, damit nichts doppelt besteuert wird (§ 19 Abs. 1 InvStG).

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr