Wohngeld
Mietzuschuss exakt nach der Formel des § 19 WoGG mit Höchstbeträgen, Heizkosten- und Klimakomponente.
So wird gerechnet
Wohngeld = 1,15 · (M − (a + b·M + c·Y) · Y) (§ 19 WoGG) M = min(Miete, Höchstbetrag + Klimakomponente) + Heizkostenentlastung Y = (Jahreseinkommen − Werbungskosten) × (1 − pauschaler Abzug) − Freibeträge, / 12 Mindestwerte für M und Y, 10 Nachkommastellen, kaufmännisch auf volle € (Anlage 3) unter 10 € kein Anspruch (§ 21 Nr. 1)
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 19 WoGG Höhe des Wohngeldes (Formel)
- § 12 WoGG Höchstbeträge, Heizkosten- und Klimakomponente
- § 16, § 17 WoGG Pauschaler Abzug, Freibeträge
- Anlage 1 WoGG Höchstbeträge nach Mietenstufe
- Anlage 2 WoGG Werte a, b, c
- Anlage 3 WoGG Rechenschritte und Rundungen
- § 21 WoGG Kein Anspruch unter 10 €
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Wohngeld
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (oder zur Belastung bei Eigentum) für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Die Höhe hängt von drei Größen ab: Zahl der Haushaltsmitglieder, Miete und Einkommen – sowie der Mietenstufe der Gemeinde (I bis VII).
So wird gerechnet
Das Wohngeldgesetz schreibt eine feste Formel vor: 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) · Y). M ist die berücksichtigte Miete (höchstens der Höchstbetrag der Mietenstufe plus Klimakomponente, zuzüglich Heizkostenentlastung), Y das monatliche Gesamteinkommen nach pauschalen Abzügen. Der Rechner setzt genau diese Formel samt der amtlichen Rundungsschritte (Anlage 3 WoGG) um.