Kassensturz
Sozialleistungen & Familie

Wohngeld

Mietzuschuss exakt nach der Formel des § 19 WoGG mit Höchstbeträgen, Heizkosten- und Klimakomponente.

Beispiel: Wohngeld pro Monat
432 €
berücksichtigte Miete 936,80 € · Einkommen 1.678,25 € / Monat

So wird gerechnet

Wohngeld = 1,15 · (M − (a + b·M + c·Y) · Y)   (§ 19 WoGG)
M = min(Miete, Höchstbetrag + Klimakomponente) + Heizkostenentlastung
Y = (Jahreseinkommen − Werbungskosten) × (1 − pauschaler Abzug) − Freibeträge, / 12
Mindestwerte für M und Y, 10 Nachkommastellen, kaufmännisch auf volle € (Anlage 3)
unter 10 € kein Anspruch (§ 21 Nr. 1)

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Wohngeld

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (oder zur Belastung bei Eigentum) für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Die Höhe hängt von drei Größen ab: Zahl der Haushaltsmitglieder, Miete und Einkommen – sowie der Mietenstufe der Gemeinde (I bis VII).

So wird gerechnet

Das Wohngeldgesetz schreibt eine feste Formel vor: 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) · Y). M ist die berücksichtigte Miete (höchstens der Höchstbetrag der Mietenstufe plus Klimakomponente, zuzüglich Heizkostenentlastung), Y das monatliche Gesamteinkommen nach pauschalen Abzügen. Der Rechner setzt genau diese Formel samt der amtlichen Rundungsschritte (Anlage 3 WoGG) um.

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindesthöhe?
Ja: Ergibt die Berechnung weniger als 10 € im Monat, besteht kein Anspruch (§ 21 Nr. 1 WoGG).
Wo finde ich meine Mietenstufe?
Die Zuordnung jeder Gemeinde steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung; die Wohngeldstelle Ihrer Stadt nennt sie ebenfalls.
Kann ich Wohngeld und Grundsicherungsgeld gleichzeitig bekommen?
Nein. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) erhält, bekommt die Wohnkosten dort und ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 WoGG). Umgekehrt ist Wohngeld – ggf. mit Kinderzuschlag – oft vorrangig.