Steuern
Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Was bringt mehr: Kindergeld oder der Kinderfreibetrag? (Günstigerprüfung)
Beispiel: Kinderfreibetrag ist günstiger
+ 644 €
zusätzlich zum Kindergeld pro Jahr
So wird gerechnet
Ersparnis = ESt(zvE) − ESt(zvE − Kinderfreibeträge) Freibetrag günstiger, wenn Ersparnis > Kindergeld Freibeträge je Kind (beide Eltern): 9.756 € · Kindergeld: 259 €/Monat
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 31 EStG Familienleistungsausgleich (Günstigerprüfung)
- § 32 Abs. 6 EStG Kinderfreibetrag, BEA-Freibetrag
- § 66 EStG Höhe des Kindergeldes
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Das Kindergeld beträgt 2026 259 € je Kind und Monat. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, ob die Kinderfreibeträge (zusammen 9.756 € je Kind für beide Eltern) günstiger sind. Dann wird der Freibetrag abgezogen und das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet (§ 31 EStG). Das lohnt sich vor allem bei höheren Einkommen.
Häufige Fragen
Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
Nein, das Finanzamt prüft sie von Amts wegen in der Einkommensteuerveranlagung.
Wirkt der Kinderfreibetrag auch auf Soli und Kirchensteuer?
Ja. Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Kinderfreibeträge immer berücksichtigt, auch wenn für die Einkommensteuer das Kindergeld günstiger ist.