Steuern
Pendlerpauschale & Werbungskosten
Wie viel Steuer bringen Arbeitsweg, Homeoffice und Arbeitsmittel zurück?
Beispiel: Steuerersparnis (ESt + Soli)
393,00 €
Werbungskosten über der Pauschale: 1.186,00 €
So wird gerechnet
Entfernungspauschale = km × Arbeitstage × 0,38 € Homeoffice = 6 € × Tage, max. 1.260 € Ersparnis = ESt(zvE) − ESt(zvE − (Werbungskosten − 1.230 €))
Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € einheitlich ab dem ersten Kilometer. An einem Tag kann entweder die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale angesetzt werden.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Entfernungspauschale
- § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG Homeoffice-Tagespauschale
- § 9a EStG Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Pendlerpauschale & Werbungskosten
Pendlerpauschale 2026
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke – ab dem ersten Kilometer. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel; mehr als 4.500 € im Jahr sind nur mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Häufige Fragen
Kann ich Homeoffice und Pendeln am selben Tag absetzen?
Nein. Für einen Tag gibt es entweder die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale von 6 €.
Was bringt die Pendlerpauschale wirklich?
Sie wirkt erst, soweit alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Die Ersparnis entspricht dem Überschuss mal Ihrem Grenzsteuersatz.