Beamte
Pensionseintritt & Versorgungsabschlag
Wann Bundesbeamte in den Ruhestand gehen – und was ein früherer Ruhestand kostet.
Beispiel: Regelaltersgrenze erreicht am
30. Juni 2035
Ruhestand mit Ende dieses Monats · Alter 67 J.
So wird gerechnet
Regelaltersgrenze: 67 (Übergang ab Jahrgang 1947 wie in der Rentenversicherung) Antragsaltersgrenze: 63 (schwerbehindert 62; die Übergangsregel für Jahrgänge vor 1964 nach § 52 Abs. 2 BBG ist nicht abgebildet) Versorgungsabschlag: 3,6 % je Jahr vor der Grenze, max. 14,4 % (Antrag ab 63) Schwerbehindert: Abschlag gemessen ab 65, max. 10,8 % Ohne Abschlag ab 65 mit 45 Jahren Dienstzeit
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 51 BBG Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- § 52 BBG Ruhestand auf Antrag
- § 14 Abs. 3 BeamtVG Versorgungsabschlag
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