Kassensturz
Sozialleistungen & Familie

Ehegattenunterhalt & Trennungsunterhalt

Unterhalt nach der Differenzmethode (Quote 45 % / 50 %) mit Selbstbehalt – und Steuerersparnis durch Realsplitting.

Beispiel: Unterhalt pro Monat
990,00 €
nach der Differenzmethode

So wird gerechnet

Unterhalt = 45 % × (Erwerbseinkommen Pflichtiger − Erwerbseinkommen Berechtigter) + 50 % × (sonstige Einkünfte P − B)
begrenzt, sodass dem Pflichtigen der Selbstbehalt bleibt: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig)
Realsplitting: Abzug bis 13.805 € im Jahr

Die Quote von 45 % folgt der Düsseldorfer Tabelle 2026; einige Oberlandesgerichte rechnen mit einem Erwerbstätigenbonus von 1/10 (Quote 45 % bzw. 9/10 × ½). Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) werden im Grundsatz gleich berechnet.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr