Sozialleistungen & Familie
BAföG
Bedarf, Anrechnung von Eltern- und eigenem Einkommen, Zuschuss und Darlehen (WS 2026/27).
Beispiel: BAföG pro Monat
992 €
davon 496 € Zuschuss und 496 € zinsloses Darlehen
So wird gerechnet
Bedarf = 475 € + Wohnpauschale (380 € / 59 €) + KV/PV-Zuschlag Anrechnung Eltern = (Einkommen − Freibetrag) × (50 % − 5 % je weiteres Kind) Freibetrag: 2.540 € (verheiratet) bzw. 1.690 € je Elternteil + 770 € je weiteres Kind BAföG = Bedarf − Anrechnung; 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 13 BAföG Bedarf für Studierende
- § 13a BAföG Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- § 25 BAföG Freibeträge vom Einkommen der Eltern
- § 17 BAföG Förderungsarten (Zuschuss / Darlehen)
- § 18 BAföG Rückzahlung, Deckelung
- BAföG-Portal Offizielle Informationen des BMBF
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: BAföG
BAföG im Wintersemester 2026/27
Der Höchstsatz für Studierende liegt bei 992 € im Monat: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale (bei den Eltern: 59 €) und 137 € Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Hälfte ist Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung auf 10.010 € begrenzt ist.
Häufige Fragen
Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?
Ja, soweit es über den Freibeträgen liegt (2.540 € für verheiratete Eltern, zuzüglich 770 € für jedes weitere Kind). Vom übersteigenden Betrag bleiben 50 % frei, plus 5 % je weiterem Kind.
Darf ich nebenher jobben?
Ja, Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat bleibt anrechnungsfrei.