Kassensturz
Sozialleistungen & Familie

BAföG

Bedarf, Anrechnung von Eltern- und eigenem Einkommen, Zuschuss und Darlehen (WS 2026/27).

Beispiel: BAföG pro Monat
992 €
davon 496 € Zuschuss und 496 € zinsloses Darlehen

So wird gerechnet

Bedarf = 475 € + Wohnpauschale (380 € / 59 €) + KV/PV-Zuschlag
Anrechnung Eltern = (Einkommen − Freibetrag) × (50 % − 5 % je weiteres Kind)
Freibetrag: 2.540 € (verheiratet) bzw. 1.690 € je Elternteil + 770 € je weiteres Kind
BAföG = Bedarf − Anrechnung; 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: BAföG

BAföG im Wintersemester 2026/27

Der Höchstsatz für Studierende liegt bei 992 € im Monat: 475 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale (bei den Eltern: 59 €) und 137 € Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Hälfte ist Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung auf 10.010 € begrenzt ist.

Häufige Fragen

Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?
Ja, soweit es über den Freibeträgen liegt (2.540 € für verheiratete Eltern, zuzüglich 770 € für jedes weitere Kind). Vom übersteigenden Betrag bleiben 50 % frei, plus 5 % je weiterem Kind.
Darf ich nebenher jobben?
Ja, Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat bleibt anrechnungsfrei.