Kassensturz
Gehalt & Arbeit

Minijob & Midijob

Abgaben für Minijob (bis 603 €) und Midijob (bis 2.000 €).

Beispiel: Minijob – Netto
581,29 €
Eigenanteil Rentenversicherung 3,6 %

So wird gerechnet

Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 / 3 = 603 €
Midijob, AN-Bemessung = OG / (OG − G) × (AE − G)
  mit G = Minijob-Grenze, OG = 2.000 €, AE = Arbeitsentgelt

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Minijob & Midijob

Minijob und Midijob 2026

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat und ist an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob): Arbeitnehmer zahlen dort reduzierte Sozialbeiträge, erwerben aber volle Rentenansprüche.

Häufige Fragen

Muss ich im Minijob Rentenbeiträge zahlen?
Grundsätzlich ja, 3,6 % Eigenanteil. Auf Antrag beim Arbeitgeber können Sie sich befreien lassen; dann entfallen auch die vollen Rentenansprüche aus dem Minijob.