Steuern
Krypto & private Veräußerungen
Steuer auf Gewinne aus Bitcoin, Gold & Co. nach § 23 EStG.
Beispiel: Steuer auf diesen Gewinn
1.363,00 €
Gewinn netto: 2.637,00 €
So wird gerechnet
steuerfrei, wenn Haltedauer > 1 Jahr oder Summe der Gewinne < Freigrenze sonst: Steuer = ESt(zvE + Gewinn) − ESt(zvE) (persönlicher Steuersatz)
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte, Freigrenze (Abs. 3 S. 5)
- BMF-Schreiben Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten (06.03.2025)
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr