Sozialleistungen & Familie
Zugewinnausgleich
Wer muss bei der Scheidung wie viel ausgleichen? Mit Inflationsbereinigung des Anfangsvermögens.
Beispiel: Partner A zahlt an Partner B
63.141 €
Hälfte der Differenz der Zugewinne
So wird gerechnet
Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen × VPI(Stichtag) / VPI(Heirat) (mind. 0) Ausgleich = ½ × (Zugewinn des einen − Zugewinn des anderen) höchstens das Vermögen des Pflichtigen bei Beendigung (§ 1378 Abs. 2)
Verbraucherpreisindex (2020 = 100) nach Destatis; aktueller Wert: 125,8 (08/2026). Negatives Anfangsvermögen (Schulden bei Heirat) wird berücksichtigt (§ 1374 Abs. 3 BGB).
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 1373 BGB Zugewinn
- § 1374 BGB Anfangsvermögen
- § 1375 BGB Endvermögen
- § 1376 BGB Wertermittlung
- § 1378 BGB Ausgleichsforderung
- § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt bei Scheidung
- Destatis Verbraucherpreisindex
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