Kassensturz
Sozialleistungen & Familie

Zugewinnausgleich

Wer muss bei der Scheidung wie viel ausgleichen? Mit Inflationsbereinigung des Anfangsvermögens.

Beispiel: Partner A zahlt an Partner B
63.141 €
Hälfte der Differenz der Zugewinne

So wird gerechnet

Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen × VPI(Stichtag) / VPI(Heirat)   (mind. 0)
Ausgleich = ½ × (Zugewinn des einen − Zugewinn des anderen)
höchstens das Vermögen des Pflichtigen bei Beendigung (§ 1378 Abs. 2)

Verbraucherpreisindex (2020 = 100) nach Destatis; aktueller Wert: 125,8 (08/2026). Negatives Anfangsvermögen (Schulden bei Heirat) wird berücksichtigt (§ 1374 Abs. 3 BGB).

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr