Kassensturz
Rente & Vorsorge

Rente: Steuer & Netto

Besteuerungsanteil, Einkommensteuer und Netto-Rente nach § 22 EStG.

Beispiel: Netto-Rente pro Monat
1.536,03 €
Besteuerungsanteil 84,0 %

So wird gerechnet

Besteuerungsanteil: 2005: 50 % · bis 2020 +2 %-Pkt./Jahr · 2021: 81 % · 2022: 82 % · ab 2023: 82,5 % +0,5 %-Pkt./Jahr
zvE = Rente · Anteil − 102 − 36 − KV/PV-Beiträge + weitere Einkünfte
KV Rentner: 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag; PV: voller Satz

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Rente: Steuer & Netto

Warum Renten teilweise steuerpflichtig sind

Seit 2005 werden Renten schrittweise nachgelagert besteuert. Maßgeblich ist das Jahr des Rentenbeginns: 2026 sind 84 % steuerpflichtig, jedes Folgejahr 0,5 Prozentpunkte mehr, bis 2058 100 %. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als Euro-Betrag festgeschrieben – spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Häufige Fragen

Zahle ich als Rentner Krankenversicherung?
Ja. Pflichtversicherte Rentner tragen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus den halben Zusatzbeitrag; die Pflegeversicherung zahlen sie voll selbst.