Rente & Vorsorge
Rente: Steuer & Netto
Besteuerungsanteil, Einkommensteuer und Netto-Rente nach § 22 EStG.
Beispiel: Netto-Rente pro Monat
1.536,03 €
Besteuerungsanteil 84,0 %
So wird gerechnet
Besteuerungsanteil: 2005: 50 % · bis 2020 +2 %-Pkt./Jahr · 2021: 81 % · 2022: 82 % · ab 2023: 82,5 % +0,5 %-Pkt./Jahr zvE = Rente · Anteil − 102 − 36 − KV/PV-Beiträge + weitere Einkünfte KV Rentner: 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag; PV: voller Satz
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 22 EStG Besteuerung von Leibrenten
- § 9a EStG Werbungskosten-Pauschbetrag 102 €
- § 32a EStG Einkommensteuertarif
- § 249a SGB V Beitragstragung bei Rentnern
- § 59 SGB XI Pflegeversicherung: Beitragstragung Rentner
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Rente: Steuer & Netto
Warum Renten teilweise steuerpflichtig sind
Seit 2005 werden Renten schrittweise nachgelagert besteuert. Maßgeblich ist das Jahr des Rentenbeginns: 2026 sind 84 % steuerpflichtig, jedes Folgejahr 0,5 Prozentpunkte mehr, bis 2058 100 %. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als Euro-Betrag festgeschrieben – spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
Häufige Fragen
Zahle ich als Rentner Krankenversicherung?
Ja. Pflichtversicherte Rentner tragen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus den halben Zusatzbeitrag; die Pflegeversicherung zahlen sie voll selbst.