Kassensturz
Auto & Mobilität

Dienstwagen (1-%-Regel)

Geldwerter Vorteil und echte Netto-Kosten eines Dienstwagens.

Beispiel: Netto-Kosten des Wagens
414,29 € / Monat
geldwerter Vorteil: 832,00 €

So wird gerechnet

GwV = Listenpreis × Satz + Listenpreis × Satz × 0,03 × km
Satz: 1 % · Plug-in-Hybrid 0,5 % · E-Auto 0,25 % bis 100.000 € Listenpreis, sonst 0,5 %

Der geldwerte Vorteil wird wie Lohn versteuert und verbeitragt, aber nicht ausgezahlt. Beim Arbeitsweg-Zuschlag wird die gleiche Minderung (½ bzw. ¼) angewendet.

Die Preisgrenze von 100.000 € für die 0,25 %-Regel gilt für E-Autos, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden (davor niedrigere Grenzen, § 52 Abs. 12 EStG). Plug-in-Hybride erhalten 0,5 % nur mit höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Dienstwagen (1-%-Regel)

Die 1-%-Regel

Die private Nutzung eines Dienstwagens wird als geldwerter Vorteil versteuert: monatlich 1 % des Bruttolistenpreises plus 0,03 % je Entfernungskilometer zur Arbeit. Für reine Elektroautos gilt nur ein Viertel (0,25 %), wenn der Listenpreis höchstens 100.000 € beträgt; Plug-in-Hybride mit ausreichender Reichweite zahlen die Hälfte.

Häufige Fragen

Was kostet mich der Dienstwagen netto?
Der geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde und beitragspflichtige Einkommen, wird aber nicht ausgezahlt. Der Rechner zeigt die tatsächliche Minderung Ihres Nettos auf Basis des amtlichen Lohnsteuer-PAP.