Kassensturz
Steuern

Einkommensteuer

Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG – mit Grenz- und Durchschnittssteuersatz.

Beispiel: Einkommensteuer (Grundtabelle)
10.548 €
Gesamtbelastung inkl. Soli & KiSt: 10.548,00 €

So wird gerechnet

ESt 2026 (x = zvE, auf volle € abgerundet):
x ≤ 12.348:           0
x ≤ 17.799:           (914,51 · y + 1.400) · y,        y = (x − 12.348) / 10.000
x ≤ 69.878:           (173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87,  z = (x − 17.799) / 10.000
x ≤ 277.825:          0,42 · x − 11.135,63
x > 277.825:          0,45 · x − 19.470,38
Splitting: 2 × ESt(zvE / 2)

Solidaritätszuschlag 5,5 % der ESt, aber erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (Splitting: doppelt); darüber gilt eine Milderungszone mit 11,9 % des übersteigenden Betrags.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Einkommensteuer

Der Einkommensteuertarif 2026

Einkommen bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € bleibt steuerfrei. Danach steigt der Steuersatz von 14 % bis auf 42 % (ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen) und 45 % (ab 277.826 €). Für Verheiratete gilt der Splittingtarif: das gemeinsame Einkommen wird halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG).

Grenz- und Durchschnittssteuersatz

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel von jedem zusätzlich verdienten Euro an das Finanzamt geht. Der Durchschnittssteuersatz ist das Verhältnis der gesamten Steuer zum Einkommen – er liegt immer darunter.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
Der Soli fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt (Zusammenveranlagung: 40.700 €). Darüber steigt er in einer Milderungszone langsam auf 5,5 % (§ 4 SolZG).