Gehalt & Arbeit
Elterngeld
Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach §§ 2 ff. BEEG (Näherung).
Beispiel: Basiselterngeld pro Monat
1.477,09 €
Ersatzrate 65,0 % · ElterngeldPlus ca. 738,54 €
So wird gerechnet
Elterngeld-Netto = Brutto − 1/12 AN-Pauschbetrag − Steuern − SV-Pauschale 21 % (9 % KV/PV + 10 % RV + 2 % AV) Ersatzrate 67 %; unter 1.000 €: +0,1 %-Pkt. je 2 € (max. 100 %); über 1.200 €: −0,1 %-Pkt. je 2 € (min. 65 %) Betrag: mind. 300 €, max. 1.800 €
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 2 BEEG Höhe des Elterngeldes
- § 2c–2f BEEG Einkommen, Abzüge für Steuern und Sozialabgaben
- § 2a BEEG Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- § 1 Abs. 8 BEEG Einkommensgrenze
- Familienportal Elterngeldrechner des BMFSFJ
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Elterngeld
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld ersetzt in der Regel 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Bei Einkommen unter 1.000 € steigt die Ersatzrate schrittweise bis auf 100 %. ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird aber doppelt so lange gezahlt – interessant bei Teilzeit während der Elternzeit.
Häufige Fragen
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja: Bei Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt über 175.000 € lag – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Ist Elterngeld steuerfrei?
Ja, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Über 410 € Elterngeld im Jahr besteht deshalb Pflicht zur Steuererklärung.