Kassensturz
Sozialleistungen & Familie

Pflegegeld & Pflegeleistungen

Leistungen der Pflegeversicherung 2026 zu Hause und im Heim – inkl. Zuschlag zum Eigenanteil.

Beispiel: Leistungen pro Monat
730 €
Pflegegeld + Sachleistung + Entlastungsbetrag

So wird gerechnet

Pflegegeld 2026: 347 / 599 / 800 / 990 € (Grad 2–5)
Sachleistung: 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €
Entlastungsbetrag 131 € · gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €
Heim: Eigenanteil − Zuschlag (15 / 30 / 50 / 75 %) + Unterkunft und Verpflegung

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Pflegegeld & Pflegeleistungen

Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, erhält Pflegegeld: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) und 990 € (5). Übernimmt ein Pflegedienst, gibt es Sachleistungen bis 796, 1.497, 1.859 bzw. 2.299 €. Beides lässt sich kombinieren. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag und ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Kosten im Pflegeheim

Im Heim zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag und zusätzlich einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohner selbst.

Häufige Fragen

Können pflegende Angehörige Steuern sparen?
Ja, mit dem Pflege-Pauschbetrag von 600 € (Pflegegrad 2), 1.100 € (3) oder 1.800 € (4 und 5) im Jahr, wenn die Pflege unentgeltlich erfolgt (§ 33b Abs. 6 EStG).