Kassensturz
Rente & Vorsorge

Gesetzliche Rente

Bruttorente aus Entgeltpunkten nach der Rentenformel – inklusive Abschlägen.

Beispiel: Monatliche Bruttorente (heutige Werte)
1.851,04 €
43,5334 Entgeltpunkte × Zugangsfaktor 1,000

So wird gerechnet

Monatsrente = EP × ZF × aRW × RAF
EP pro Jahr = beitragspflichtiges Entgelt / Durchschnittsentgelt
ZF: −0,3 % je Monat vor, +0,5 % je Monat nach der Regelaltersgrenze
RAF (Altersrente) = 1,0

Das Entgelt zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 € im Jahr). Anrechnungszeiten (Kindererziehung, Ausbildung) sind in den bisherigen Entgeltpunkten laut Renteninformation enthalten.

Die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ist hier für Kinderlose mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag angesetzt.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Gesetzliche Rente

So berechnet sich die gesetzliche Rente

Die Monatsrente ergibt sich aus Entgeltpunkten × Zugangsfaktor × aktuellem Rentenwert (§ 64 SGB VI). Wer ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt verdient (2026 vorläufig 51.944 €), erhält einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert.

Früher oder später in Rente?

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 %, höchstens um 14,4 %. Wer später geht, erhält 0,5 % mehr je Monat. Mit 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn vorher möglich.

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Entgeltpunkte?
In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (ab 27 Jahren) oder im Versicherungsverlauf, den Sie online anfordern können.
Muss ich meine Rente versteuern?
Ja, anteilig. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig; der Rest bleibt als fester Euro-Freibetrag lebenslang steuerfrei (§ 22 EStG).