Gesetzliche Rente
Bruttorente aus Entgeltpunkten nach der Rentenformel – inklusive Abschlägen.
So wird gerechnet
Monatsrente = EP × ZF × aRW × RAF EP pro Jahr = beitragspflichtiges Entgelt / Durchschnittsentgelt ZF: −0,3 % je Monat vor, +0,5 % je Monat nach der Regelaltersgrenze RAF (Altersrente) = 1,0
Das Entgelt zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 € im Jahr). Anrechnungszeiten (Kindererziehung, Ausbildung) sind in den bisherigen Entgeltpunkten laut Renteninformation enthalten.
Die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ist hier für Kinderlose mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag angesetzt.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 64 SGB VI Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente
- § 70 SGB VI Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- § 77 SGB VI Zugangsfaktor
- § 235 SGB VI Regelaltersrente, Anhebung der Altersgrenze
- § 68 SGB VI Aktueller Rentenwert
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Gesetzliche Rente
So berechnet sich die gesetzliche Rente
Die Monatsrente ergibt sich aus Entgeltpunkten × Zugangsfaktor × aktuellem Rentenwert (§ 64 SGB VI). Wer ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt verdient (2026 vorläufig 51.944 €), erhält einen Entgeltpunkt. Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert.
Früher oder später in Rente?
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 %, höchstens um 14,4 %. Wer später geht, erhält 0,5 % mehr je Monat. Mit 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn vorher möglich.