Kassensturz
Beamte

Beamtenpension (Ruhegehalt)

Ruhegehalt nach § 14 BeamtVG – mit Dienstjahren, Teilzeit, Abschlag und Hinterbliebenenversorgung.

Beispiel: Ruhegehalt brutto pro Monat
3.294,23 €
Ruhegehaltssatz 62,78 %

So wird gerechnet

Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz × (1 − Abschlag)
Ruhegehaltssatz = 1,79375 % × Dienstjahre (max. 71,75 % nach 40 Jahren)
Teilzeit zählt anteilig · Abschlag 3,6 % je Jahr (0,3 % je Monat)
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge = (Grundgehalt + Familienzuschlag Stufe 1 + ruhegehaltf. Zulagen) × 0,9901
Abschlag max. 14,4 % (Antrag ab 63) bzw. 10,8 % (Schwerbehinderung, Dienstunfähigkeit)
Mindestversorgung (ab 5 Dienstjahren): max(35 %, 65 % von A4 Endstufe) + 30,68 €

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Beamtenpension (Ruhegehalt)

Wie hoch ist die Beamtenpension?

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren (§ 14 BeamtVG). Beim Bund werden die Bezüge mit dem Faktor 0,9901 multipliziert. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, erhält einen Versorgungsabschlag von 3,6 % je Jahr.

Häufige Fragen

Zählt Teilzeit für die Pension?
Ja, anteilig: Teilzeitjahre zählen im Verhältnis der Arbeitszeit zur Vollzeit (§ 6 BeamtVG).