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Rente & Vorsorge

Altersvorsorgedepot: Auszahlphase

Gefördertes Altersvorsorgekapital darf nicht einfach auf einen Schlag entnommen werden. Der Rechner bildet den gesetzlich vorgegebenen Auszahlplan nach und zeigt, was monatlich fließt und was mit 85 noch übrig ist.

Beispiel: Monatliche Auszahlung zu Beginn
740,74 €
brutto · nach Steuer ca. 607,41 €

So wird gerechnet

Rate = 80 % des Restkapitals / Restmonate bis 85, Neufestsetzung alle 3 Jahre
Teilkapital bis 30 % zu Beginn

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Altersvorsorgedepot: Auszahlphase

Wie das Geld im Alter ausgezahlt wird

Das geförderte Kapital darf nicht einfach auf einen Schlag entnommen werden – sonst müssten die Zulagen zurückgezahlt werden. Vorgesehen sind ein Auszahlplan, eine lebenslange Leibrente oder eine Kombination aus beidem.

Beim Auszahlplan gilt eine gesetzliche Untergrenze: Die Rate ergibt sich aus mindestens 80 % des Restkapitals geteilt durch die Monate bis zum 85. Lebensjahr, und sie wird spätestens alle drei Jahre neu festgesetzt. Weil immer nur ein Teil entnommen wird, steigen die Raten im Lauf der Jahre – und mit 85 ist noch Kapital übrig.

Steuern in der Auszahlphase

Alle Auszahlungen aus geförderten Verträgen sind voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG) – dafür waren die Beiträge steuerfrei gestellt. Entscheidend ist deshalb der persönliche Steuersatz im Alter, der meist deutlich unter dem in der Erwerbsphase liegt. Bis zu 30 % des Kapitals können zu Beginn als Einmalbetrag ausgezahlt werden; das erhöht die Steuerlast im Auszahlungsjahr spürbar.

Häufige Fragen

Was passiert mit dem Restkapital mit 85?
Es steht für die weitere Auszahlung zur Verfügung – üblicherweise über eine daran anschließende lebenslange Rente. Der Rechner weist den Betrag aus, damit Sie sehen, worüber Sie mit dem Anbieter sprechen.
Was ist eine Kleinbetragsrente?
Liegt die monatliche Leistung unter 1,5 % der Bezugsgröße – 2026 sind das 59,32 € –, darf der Anbieter den Vertrag mit einer Einmalzahlung abfinden.