Pfändungsfreibetrag & P-Konto
Bei einer Lohnpfändung bleibt ein Teil des Einkommens geschützt. Wie viel, hängt vom Nettolohn und davon ab, wie vielen Personen Sie gesetzlich Unterhalt gewähren. Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
So wird gerechnet
Einkommen auf volle 10 € abrunden (Monat), dann: pfändbar = (abgerundetes Einkommen − Freibetrag) × Quote + Betrag über 4.866,30 € Freibetrag = 1.587,40 € + 597,42 € (1. Person) + je 332,83 € (2. bis 5. Person) Quote des Mehrbetrags: 7/10 ohne Unterhaltspflicht, 5/10 · 4/10 · 3/10 · 2/10 · 1/10 bei 1 bis 5 Personen
Die Formel wurde gegen alle drei amtlichen Tabellen der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 geprüft – Monat, Woche und Tag, zusammen 5.568 Einzelwerte, ohne Abweichung.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 850c ZPO Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) Amtliche Pfändungstabelle, gültig ab 1. Juli 2026
- § 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
- § 850d ZPO Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen
- § 899 ZPO Pfändungsschutzkonto: Grundfreibetrag
- § 902 ZPO Erhöhung des geschützten Betrags
Werte der Bekanntmachung vom 19. März 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Ratgeber: Pfändungsfreibetrag & P-Konto
Wie viel vom Lohn gepfändet werden darf
Eine Lohnpfändung nimmt Ihnen nicht das ganze Gehalt. Geschützt ist immer ein Grundbetrag – seit dem 1. Juli 2026 sind das 1.587,40 € im Monat. Wer Unterhalt gewährt, behält mehr: 597,42 € für die erste Person und je 332,83 € für die zweite bis fünfte.
Vom Einkommen oberhalb des Freibetrags bleibt ebenfalls ein Teil geschützt: Ohne Unterhaltspflichten sind sieben Zehntel pfändbar, mit einer unterhaltsberechtigten Person die Hälfte, mit fünf nur noch ein Zehntel. Erst über 4.866,30 € im Monat ist der Mehrbetrag voll pfändbar.
Achtung: Die Beträge im Gesetzestext sind veraltet
Wer § 850c ZPO nachschlägt, findet dort 1.178,59 € – das sind die Ausgangswerte aus dem Jahr 2021. Die tatsächlich geltenden Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli neu bekannt gemacht und stehen in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Dieser Rechner arbeitet mit den geltenden Werten; die Formel wurde gegen alle 5.568 Einzelwerte der amtlichen Tabellen geprüft.
Was gar nicht erst mitzählt
- die Hälfte der Überstundenvergütung
- Urlaubsgeld, Treuegelder und Zuwendungen aus besonderem Anlass
- Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags
- Aufwandsentschädigungen, Gefahren- und Schmutzzulagen
- Erziehungsgelder, Sterbe- und Gnadenbezüge (§ 850a ZPO)