Kassensturz
Rente & Vorsorge

Rentenabschlag ausgleichen

Wer vorzeitig in Rente geht, verliert 0,3 % je Monat, dauerhaft. Ab 50 kann man diesen Abschlag durch eine Zahlung an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen – und die Zahlung als Sonderausgabe absetzen.

Beispiel: Ausgleichszahlung
33.732 €
sichert 137,76 € mehr Rente je Monat – nach Steuerersparnis 26.136 €

So wird gerechnet

Zugangsfaktor = 1 − 0,003 × Monate vorzeitig
ausgeglichene Entgeltpunkte = Entgeltpunkte × (1 − Zugangsfaktor) × Anteil
Zahlung = ausgeglichene Entgeltpunkte × 9.661,58 € ÷ Zugangsfaktor
Mehr Rente = ausgeglichene Entgeltpunkte × 42,52 €

Der Betrag je Entgeltpunkt ist der Beitragssatz mal dem vorläufigen Durchschnittsentgelt: 18,6 % × 51.944 € = 9.661,58 € für 2026. Weil die gekauften Entgeltpunkte selbst wieder mit dem Zugangsfaktor multipliziert werden, ist der Aufwand je gemindertem persönlichem Entgeltpunkt entsprechend höher.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 € (SVBezGrV 2026); Beitragssatz 18,6 %.

Ratgeber: Rentenabschlag ausgleichen

Abschläge kaufen statt hinnehmen

Wer mit 63 in Rente geht, verliert dauerhaft bis zu 14,4 % – 0,3 % für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze. Diesen Abschlag können Sie ab dem 50. Lebensjahr durch eine Zahlung an die Rentenversicherung ausgleichen, ganz oder teilweise, in einer Summe oder in Raten. Die nötige Auskunft gibt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag (Formular V0210).

Warum sich das doppelt lohnt

  • Die Zahlung ist als Altersvorsorgeaufwendung zu 100 % als Sonderausgabe abziehbar – bis zum Höchstbetrag und abzüglich Ihrer laufenden Rentenversicherungsbeiträge.
  • Die zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen auch spätere Rentenanpassungen und die Hinterbliebenenrente.
  • Gehen Sie am Ende doch erst zur Regelaltersgrenze in Rente, behalten Sie die gekauften Entgeltpunkte – die Rente fällt dann einfach höher aus.
  • Der Preis je Entgeltpunkt steigt mit dem Durchschnittsentgelt, eine frühere Zahlung ist also tendenziell günstiger.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis sich das rechnet?
Rechnerisch liegt die Amortisation meist bei 13 bis 17 Jahren, gerechnet auf die Bruttorente. Nach Steuerersparnis verkürzt sich die Zeit deutlich; Rentenanpassungen und eine spätere Hinterbliebenenrente verbessern die Rechnung zusätzlich.
Kann ich auch in Teilbeträgen zahlen?
Ja – das Gesetz sagt ausdrücklich: „Teilzahlungen sind zulässig" (§ 187a Abs. 1 SGB VI). Gezahlt werden kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Über mehrere Jahre verteilt lässt sich der Sonderausgaben-Höchstbetrag besser ausschöpfen.