Kassensturz
Steuern

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhält, kann die Kosten absetzen – die Unterkunft allerdings nur bis 1.000 € im Monat. Voraussetzung ist ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt, an dessen Kosten Sie sich finanziell beteiligen.

Beispiel: Absetzbar im Jahr
15.884 €
Steuerersparnis rund 5.416 €

So wird gerechnet

Unterkunft: tatsächliche Kosten, höchstens 1.000 € im Monat (Ausland 2.000 €)
+ Einrichtung und Hausrat (nicht auf die Grenze angerechnet)
+ eine Familienheimfahrt je Woche × Entfernung × 0,38 €
+ Verpflegungspauschale 28 € je Tag in den ersten drei Monaten

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Doppelte Haushaltsführung

Was das Finanzamt verlangt

Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen: ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt und eine Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte. „Eigener Hausstand" heißt nicht nur, dort gemeldet zu sein – Sie müssen eine Wohnung innehaben und sich finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 3 EStG). Bei jungen Erwachsenen im Elternhaus scheitert es häufig genau daran.

Die 1.000-Euro-Grenze und was nicht dazu zählt

Für die Unterkunft am Arbeitsort sind höchstens 1.000 € im Monat absetzbar, im Ausland 2.000 €. In diese Grenze fallen Miete, Nebenkosten, Stellplatz und auch die Zweitwohnungsteuer.

Nicht darauf angerechnet werden Einrichtung und Hausrat – Möbel, Lampen, Geschirr. Diese Kosten kommen zusätzlich obendrauf; bei aufwendiger Ausstattung prüft das Finanzamt allerdings, ob sie noch notwendig im Sinne der Vorschrift ist.

Heimfahrten und Verpflegung

  • Eine Familienheimfahrt je Woche ist mit der Entfernungspauschale absetzbar – zusätzliche Fahrten nicht.
  • Anstelle einer Heimfahrt lassen sich auch die Kosten eines wöchentlichen Telefongesprächs mit der Familie ansetzen.
  • Die Verpflegungspauschale von 28 € je Tag gibt es nur in den ersten drei Monaten nach Bezug der Zweitwohnung.
  • Umzugskosten für den Bezug und die Auflösung der Zweitwohnung sind ebenfalls Werbungskosten.

Häufige Fragen

Gilt das auch für unverheiratete Personen?
Ja. Entscheidend ist der eigene Hausstand, nicht der Familienstand. Bei Alleinstehenden prüft das Finanzamt allerdings genauer, wo der Lebensmittelpunkt tatsächlich liegt – etwa anhand der Zahl der Heimfahrten.
Was ist, wenn ich die Zweitwohnung kaufe statt miete?
Dann zählen Abschreibung, Schuldzinsen und laufende Kosten – ebenfalls begrenzt auf 1.000 € im Monat.
Zahlt der Arbeitgeber steuerfrei?
Er kann die notwendigen Mehraufwendungen in derselben Höhe steuerfrei erstatten, in der sie als Werbungskosten abziehbar wären (§ 3 Nr. 16 EStG).