Betriebsrente (Entgeltumwandlung)
Bei der Entgeltumwandlung wandeln Sie Bruttolohn in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung um: steuerfrei bis 8 % und sozialabgabenfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Im Alter sind die Leistungen voll steuerpflichtig und beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
So wird gerechnet
steuerfrei bis 8 % der BBG RV = 8.112 € im Jahr sozialabgabenfrei bis 4 % = 4.056 € im Jahr Arbeitgeberzuschuss = 15 % des sozialabgabenfrei umgewandelten Betrags im Alter: volle Steuerpflicht + KV/PV auf den Teil über 197,75 € im Monat
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 3 Nr. 63 EStG Steuerfreiheit der Beiträge (8 % der BBG)
- § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV Beitragsfreiheit bis 4 % der BBG
- § 1a Abs. 1a BetrAVG Arbeitgeberzuschuss 15 %
- § 22 Nr. 5 EStG Besteuerung der Leistungen
- § 226 Abs. 2 SGB V Freibetrag für Versorgungsbezüge
- § 229 SGB V Versorgungsbezüge
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Betriebsrente (Entgeltumwandlung)
Lohnt sich die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttolohns, der stattdessen in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung fließt. Der Vorteil entsteht sofort: Bis 676,00 € im Monat bleibt der Beitrag steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG), bis 338,00 € zusätzlich sozialabgabenfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Weil der Arbeitgeber dadurch ebenfalls Beiträge spart, muss er mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Für 250,00 € Umwandlung aus 4.000 € Brutto sinkt das ausgezahlte Netto um rund 135,00 € – in den Vertrag fließen aber 287,50 €. Diese Förderquote von gut 50 % ist der eigentliche Hebel der Betriebsrente.
Was im Alter davon übrig bleibt
Die Kehrseite: Betriebsrenten sind im Alter voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG) und in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig (§ 229 SGB V). Beitragsfrei bleibt nur der Teil bis 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V); auf den Rest zahlen Pflichtversicherte den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag allein.
Außerdem sinken durch die Umwandlung die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – und damit die spätere gesetzliche Rente. Der Rechner zeigt beide Seiten, damit Sie den Netto-Aufwand heute gegen die Netto-Rente später halten können.
Worauf Sie beim Vertrag achten sollten
- Kosten des Anbieters: Sie mindern die Rendite unmittelbar – geben Sie im Rechner die Rendite nach Kosten an.
- Höhe des Arbeitgeberzuschusses: 15 % sind das gesetzliche Minimum, viele Tarifverträge sehen deutlich mehr vor.
- Rentenfaktor: Er legt fest, wie viel Monatsrente je 10.000 € Kapital gezahlt wird. Der Rechner nutzt als Näherung eine Verrentung über 20 Jahre.
- Durchführungsweg: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fallen unter die Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG; Direktzusage und Unterstützungskasse sind der Höhe nach nicht begrenzt.