Kassensturz
Alltag & Haushalt

Heizkostenabrechnung prüfen

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass ein Teil der Heizkosten nach dem gemessenen Verbrauch und der Rest nach der Fläche verteilt wird. Hält der Vermieter sich nicht daran, dürfen Sie die Abrechnung um 15 Prozent kürzen.

Beispiel: Nachzahlung
160,00 €
Verteilung entspricht der Heizkostenverordnung

So wird gerechnet

Ihr Anteil = Gesamtkosten × Verbrauchsanteil × (Ihr Verbrauch / Gesamtverbrauch)
            + Gesamtkosten × (1 − Verbrauchsanteil) × (Ihre Fläche / Gesamtfläche)
Verbrauchsanteil muss zwischen 50 % und 70 % liegen, sonst 15 % Kürzung

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Heizkostenabrechnung prüfen

Warum nicht alles nach Verbrauch geht

Die Heizkostenverordnung schreibt eine geteilte Verteilung vor: mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem gemessenen Verbrauch, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Der Grund ist bauphysikalisch: Wohnungen im Erd- oder Dachgeschoss und an der Außenwand verlieren mehr Wärme, ohne dass ihre Bewohner etwas dafür können – und geheizte Nachbarwohnungen wärmen mit.

Ihr Kürzungsrecht

Rechnet der Vermieter überhaupt nicht verbrauchsabhängig ab oder hält er die Spanne von 50 bis 70 Prozent nicht ein, dürfen Sie Ihren Anteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Das ist kein Schadenersatz, sondern ein gesetzliches Recht – Sie müssen keinen Nachteil nachweisen.

Seit 2022 kommt ein zweiter Fall hinzu: Bei fernablesbaren Zählern muss der Vermieter monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Fehlen sie, sind weitere 3 Prozent Kürzung möglich.

Was Sie selbst prüfen können

  • Stimmt der Abrechnungszeitraum und ist die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten zugegangen?
  • Passt die Summe der Einzelverbräuche ungefähr zum Gesamtverbrauch des Hauses?
  • Sind die Kosten der Ablesung und Gerätemiete enthalten – und sind sie angemessen?
  • Wurden Warmwasser- und Heizkosten getrennt erfasst (§ 9 HeizkostenV)?
  • Verlangen Sie Belegeinsicht: Darauf haben Sie ein Recht, und viele Fehler fallen erst dabei auf.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Einheiten auf dem Heizkostenverteiler?
Sie sind kein Verbrauch in Kilowattstunden, sondern gerätespezifische Striche, die nur innerhalb desselben Hauses vergleichbar sind. Deshalb hilft der Vergleich mit dem Hausdurchschnitt mehr als die absolute Zahl.
Ich war monatelang nicht da – zahle ich trotzdem?
Den Grundkostenanteil nach Fläche ja, den Verbrauchsanteil nur nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Ganz ohne Heizen droht allerdings Schimmel, für den Sie haften.