Riester behalten oder wechseln?
Ab 2027 gibt es eine neue Förderung, alte Riester-Verträge dürfen aber weiterlaufen. Der Rechner vergleicht die Zulagen beider Welten für Ihre Zahlen, damit die einmalige und unwiderrufliche Entscheidung auf Fakten beruht.
So wird gerechnet
alt: Grundzulage 175 € + 185 €/300 € je Kind, Sonderausgaben bis 2.100 € neu: 50 % bis 360 € + 25 % bis 1.800 € (max. 540 €) + bis 300 € je Kind, Sonderausgaben bis 1.800 € zzgl. Zulage jeweils Günstigerprüfung: zusätzlicher Steuervorteil = Ersparnis − Zulage
Im alten Recht war die volle Zulage an einen Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen, max. 2.100 €) gebunden; bei zu geringem Beitrag wurde die Zulage anteilig gekürzt. Diese Kürzung ist hier nicht abgebildet – der Vergleich zeigt die volle Zulage.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- BGBl. 2026 I Nr. 156 Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (in Kraft ab 01.01.2027)
- § 84 EStG n. F. Grundzulage 50 % / 25 %, Berufseinsteigerbonus
- § 85 EStG n. F. Kinderzulage bis 300 € je Kind
- § 86 EStG n. F. Mindesteigenbeitrag 120 €
- § 10a EStG n. F. Sonderausgabenabzug bis 1.800 € zzgl. Zulage, Günstigerprüfung
- § 22 Nr. 5 EStG Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen
- BMF Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- § 52 Abs. 50a EStG Übergangsregelung für Altverträge
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Riester behalten oder wechseln?
Altvertrag behalten oder wechseln?
Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter. Einmalig und unwiderruflich kann in die neue Förderung ab 2027 gewechselt werden; wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, überführt damit alle Verträge ins neue Recht (§ 52 Abs. 50a EStG).
Die Rechnung ist für jeden anders: Im alten Recht gab es eine feste Grundzulage von 175 € und Kinderzulagen von 185 € beziehungsweise 300 € für ab 2008 geborene Kinder. Im neuen Recht richtet sich die Grundzulage nach dem eigenen Beitrag – 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €.
Wer im neuen Recht besser fährt
- Wer mindestens 1.800 € im Jahr einzahlt, erhält die volle Grundzulage von 540 € statt 175 €.
- Familien mit Kindern profitieren weiter: bis zu 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.
- Berufseinsteiger unter 25 bekommen einmalig 200 € zusätzlich.
- Wer nur den Mindestbeitrag zahlt, steht mit der alten Grundzulage von 175 € unter Umständen besser da.