Kassensturz
Rente & Vorsorge

Riester behalten oder wechseln?

Ab 2027 gibt es eine neue Förderung, alte Riester-Verträge dürfen aber weiterlaufen. Der Rechner vergleicht die Zulagen beider Welten für Ihre Zahlen, damit die einmalige und unwiderrufliche Entscheidung auf Fakten beruht.

Beispiel: Neues Recht ab 2027 ist günstiger
+136 € / Jahr
Förderung alt 554 € · neu 690 €

So wird gerechnet

alt: Grundzulage 175 € + 185 €/300 € je Kind, Sonderausgaben bis 2.100 €
neu: 50 % bis 360 € + 25 % bis 1.800 € (max. 540 €) + bis 300 € je Kind, Sonderausgaben bis 1.800 € zzgl. Zulage
jeweils Günstigerprüfung: zusätzlicher Steuervorteil = Ersparnis − Zulage

Im alten Recht war die volle Zulage an einen Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen, max. 2.100 €) gebunden; bei zu geringem Beitrag wurde die Zulage anteilig gekürzt. Diese Kürzung ist hier nicht abgebildet – der Vergleich zeigt die volle Zulage.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Riester behalten oder wechseln?

Altvertrag behalten oder wechseln?

Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter. Einmalig und unwiderruflich kann in die neue Förderung ab 2027 gewechselt werden; wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, überführt damit alle Verträge ins neue Recht (§ 52 Abs. 50a EStG).

Die Rechnung ist für jeden anders: Im alten Recht gab es eine feste Grundzulage von 175 € und Kinderzulagen von 185 € beziehungsweise 300 € für ab 2008 geborene Kinder. Im neuen Recht richtet sich die Grundzulage nach dem eigenen Beitrag – 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €.

Wer im neuen Recht besser fährt

  • Wer mindestens 1.800 € im Jahr einzahlt, erhält die volle Grundzulage von 540 € statt 175 €.
  • Familien mit Kindern profitieren weiter: bis zu 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.
  • Berufseinsteiger unter 25 bekommen einmalig 200 € zusätzlich.
  • Wer nur den Mindestbeitrag zahlt, steht mit der alten Grundzulage von 175 € unter Umständen besser da.

Häufige Fragen

Muss ich wechseln?
Nein. Altverträge dürfen weiterlaufen und weiter gefördert werden. Ab 2027 dürfen sie nur nicht mehr neu abgeschlossen werden.
Ist der Wechsel umkehrbar?
Nein – der Übergang ins neue Recht ist unwiderruflich. Der Wechsel des Anbieters ist davon unabhängig und jederzeit möglich.