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Kredit & Immobilie

Modernisierungsumlage

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter einen Teil der Kosten dauerhaft auf die Miete umlegen – begrenzt durch eine Kappungsgrenze je Quadratmeter. Der Rechner prüft, wie viel zulässig ist.

Beispiel: Zulässige Mieterhöhung
150,00 € / Monat
neue Nettokaltmiete 780,00 €

So wird gerechnet

Erhöhung = 8 % × (Kosten − ersparte Instandhaltung − Förderung) / 12
Kappungsgrenze: 3 € je m² in 6 Jahren; bei Miete unter 7 € je m²: 2 € je m²

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr

Ratgeber: Modernisierungsumlage

Wie viel Mieterhöhung nach einer Modernisierung erlaubt ist

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter 8 % der aufgewendeten Kosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 Abs. 1 BGB). Aus 20.000 € umlagefähigen Kosten werden so 1.600 € im Jahr oder rund 133 € im Monat – dauerhaft, die Erhöhung fällt nicht wieder weg.

Begrenzt wird das durch die Kappungsgrenze des § 559 Abs. 3a BGB: höchstens 3 € je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, und nur 2 €, wenn die Miete vorher unter 7 € je Quadratmeter lag.

Was nicht umgelegt werden darf

  • reine Instandhaltung und Reparaturen – was ohnehin fällig gewesen wäre, muss herausgerechnet werden
  • öffentliche Fördermittel und zinsverbilligte Darlehen mindern die Kosten (§ 559a BGB)
  • Maßnahmen, die nicht unter § 555b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB fallen

Der Ablauf und Ihre Rechte als Mieter

  • Die Modernisierung muss drei Monate vorher in Textform angekündigt werden (§ 555c BGB).
  • Die Erhöhung ist schriftlich zu erläutern und zu berechnen (§ 559b BGB); sie gilt ab dem dritten Monat nach Zugang.
  • Härtefalleinwand: Ist die Erhöhung unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse nicht zu vertreten, kann der Mieter widersprechen (§ 559 Abs. 4 BGB).
  • Nach der Ankündigung besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 555e BGB).

Häufige Fragen

Gilt die Kappungsgrenze zusätzlich zur normalen Mieterhöhung?
Ja. Die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB und die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB sind zwei getrennte Wege mit eigenen Grenzen.
Wie rechne ich die ersparte Instandhaltung heraus?
Es zählt der Anteil der Maßnahme, der ohnehin zur Erhaltung nötig gewesen wäre – bei einer 30 Jahre alten Heizung ist das ein großer Teil. Eine feste gesetzliche Quote gibt es nicht; Gerichte schätzen im Streitfall.