Kassensturz
Versicherungen

Familienversicherung: Bin ich mitversichert?

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder können ohne eigenen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein. Entscheidend sind zwei Dinge: das eigene Gesamteinkommen und – bei Kindern – das Alter.

Beispiel: Beitragsfrei mitversichert
Ja
bis 25 während der Ausbildung (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)

So wird gerechnet

Einkommensgrenze = monatliche Bezugsgröße ÷ 7 = 3.955,00 € ÷ 7 = 565,00 €
bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung: Geringfügigkeitsgrenze 603 €
Kinder: bis 18 · bis 23 ohne Erwerbstätigkeit · bis 25 in Ausbildung

Rechtsgrundlagen & Quellen

Bezugsgröße 2026: 3.955,00 € im Monat, daraus Grenze 565,00 €.