Versicherungen
Familienversicherung: Bin ich mitversichert?
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder können ohne eigenen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein. Entscheidend sind zwei Dinge: das eigene Gesamteinkommen und – bei Kindern – das Alter.
Beispiel: Beitragsfrei mitversichert
Ja
bis 25 während der Ausbildung (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)
So wird gerechnet
Einkommensgrenze = monatliche Bezugsgröße ÷ 7 = 3.955,00 € ÷ 7 = 565,00 € bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung: Geringfügigkeitsgrenze 603 € Kinder: bis 18 · bis 23 ohne Erwerbstätigkeit · bis 25 in Ausbildung
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 10 SGB V Familienversicherung
- § 18 SGB IV Bezugsgröße
- § 16 SGB IV Gesamteinkommen
- § 8 Abs. 1a SGB IV Geringfügigkeitsgrenze
- § 25 SGB XI Familienversicherung in der Pflegeversicherung
- § 245 SGB V Beitragssatz für Studierende
Bezugsgröße 2026: 3.955,00 € im Monat, daraus Grenze 565,00 €.