Basisrente (Rürup)
Die Basisrente ist die Altersvorsorge mit dem größten Steuervorteil beim Einzahlen – und den strengsten Regeln beim Auszahlen. Der Rechner zeigt beide Seiten: die Ersparnis heute und die Besteuerung der Rente später.
So wird gerechnet
abziehbar = min(Beitrag + RV-Beiträge, 30.826 €) − RV-Beiträge Ersparnis = ESt(zvE) − ESt(zvE − abziehbar) + Soli Rente: steuerpflichtig mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginnjahres (2026: 84 %)
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 10 Abs. 3 EStG Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen
- § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG Besteuerung der Leibrente
- § 851c ZPO Pfändungsschutz der Basisrente
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr
Ratgeber: Basisrente (Rürup)
Für wen sich die Basisrente lohnt
Die Basisrente – nach dem Ökonomen Bert Rürup meist Rürup-Rente genannt – ist die Altersvorsorge mit dem größten Steuervorteil in der Ansparphase. Beiträge sind zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 30.826 € im Jahr als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 3 EStG), bei Zusammenveranlagung bis zum doppelten Betrag.
Besonders attraktiv ist das für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung und für Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz – denn der Höchstbetrag wird um die bereits gezahlten Rentenversicherungsbeiträge gekürzt.
Der Preis für den Steuervorteil
- keine Kündigung, keine Kapitalauszahlung – nur eine lebenslange monatliche Rente
- nicht beleihbar, nicht übertragbar, grundsätzlich nicht vererbbar (nur über Zusatzbausteine für Ehegatten und Kinder)
- im Alter steuerpflichtig mit dem Besteuerungsanteil des Jahres des Rentenbeginns
- dafür geschützt vor Pfändung und in der Grundsicherung (§ 851c ZPO)