Wohn-Riester: Wohnförderkonto
Wer Riester-Kapital in die eigene Wohnung steckt, bekommt kein Geld ausgezahlt, das man besteuern könnte. Der Staat führt deshalb ein gedachtes Konto: das Wohnförderkonto. Es sammelt die geförderten Beträge, wächst jedes Jahr um zwei Prozent – und wird im Ruhestand versteuert. Wer auf einen Schlag zahlt, muss nur 70 Prozent versteuern, landet dafür aber in einem Jahr mit dem ganzen Betrag im Tarif.
So wird gerechnet
Wohnförderkonto: Stand = (Stand + Tilgungsleistungen des Jahres) × 1,02, jährlich bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährliche Besteuerung: Verminderungsbetrag = Stand ÷ Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres Einmalbesteuerung: 70 % des Auflösungsbetrags als sonstige Einkünfte
In das Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die dafür gewährten Zulagen eingestellt (§ 92a Abs. 2 Satz 1 EStG). Nach Ablauf jedes Beitragsjahres – letztmals für das Jahr des Beginns der Auszahlungsphase – wird der Gesamtbetrag um 2 Prozent erhöht (Satz 3).
Der Beginn der Auszahlungsphase muss zwischen dem vollendeten 60. und dem vollendeten 68. Lebensjahr liegen; ist nichts vereinbart, gilt das 67. Lebensjahr (§ 92a Abs. 2 Satz 5 EStG). Von da an wird der Stand gleichmäßig auf die Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres verteilt und als sonstige Einkünfte versteuert.
Statt der Verteilung kann der Zulageberechtigte jederzeit in der Auszahlungsphase die Auflösung des Kontos verlangen. Dann sind nur 70 Prozent des Auflösungsbetrags zu versteuern (§ 22 Nr. 5 Satz 5 EStG) – der ganze Betrag trifft allerdings ein einziges Steuerjahr und damit oft einen höheren Tarif. Deshalb lässt sich dieser Satz im Rechner getrennt eintragen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 92a EStG Altersvorsorge-Eigenheimbetrag und Wohnförderkonto
- § 92b EStG Verfahren bei Verwendung für eine eigene Wohnung
- § 22 Nr. 5 EStG Besteuerung des Verminderungs- und des Auflösungsbetrags
- § 82 Abs. 1 EStG Tilgungsleistungen als Altersvorsorgebeiträge
- § 35c EStG Energetische Maßnahmen als förderfähiger Umbau
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