Kredit & Immobilie
Indexmiete berechnen
Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Der Vermieter darf sie erhöhen, wenn der Index gestiegen ist – aber nur in demselben Verhältnis und frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung.
Beispiel: Zulässige neue Miete
890,42 € / Monat
+ 110,42 € (14,16 %)
So wird gerechnet
zulässige Miete = bisherige Miete × (aktueller Index / Index bei der letzten Anpassung) Mindestabstand: ein Jahr (§ 557b Abs. 2 BGB) wirksam ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung
Verbraucherpreisindex für Deutschland, 2020 = 100 (Statistisches Bundesamt). Der Rechner nutzt die Jahresdurchschnitte 1991 bis 2025 und den aktuellen Monatswert 125,8 (08/2026).
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 557b BGB Indexmiete
- § 558 BGB Erhöhung bis zur Vergleichsmiete – bei Indexmiete ausgeschlossen
- § 559 BGB Modernisierungsumlage
- Verbraucherpreisindex Statistisches Bundesamt
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