Kredit & Immobilie
Staffelmiete
Bei einer Staffelmiete steht schon im Vertrag, wann die Miete steigt und auf welchen Betrag. Das schafft Planungssicherheit für beide Seiten – schließt aber andere Erhöhungen aus und kann das Kündigungsrecht des Mieters für bis zu vier Jahre sperren.
Beispiel: Miete nach 5 Jahre
845,00 € / Monat
von 720,00 € – insgesamt 17,4 % mehr
So wird gerechnet
Miete der n-ten Staffel = Anfangsmiete + n × Erhöhung (oder × (1 + Prozentsatz)^n) jede Staffel mindestens zwölf Monate unverändert Kündigungsausschluss höchstens vier Jahre
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 557a BGB Staffelmiete
- § 558 BGB Vergleichsmiete – während der Staffel ausgeschlossen
- § 556d BGB Mietpreisbremse gilt für jede Staffel
Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr