Kredit & Immobilie
Mietvertrag kündigen: Fristen
Für den Mieter beträgt die Frist immer drei Monate. Für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate – und er braucht überdies einen gesetzlichen Grund.
Beispiel: Mietverhältnis endet am
31.12.2026
3 Monate Frist
So wird gerechnet
Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats → Ende zum Ablauf des übernächsten Monats Mieter: immer drei Monate Vermieter: + 3 Monate nach fünf Jahren, + weitere 3 Monate nach acht Jahren seit Überlassung
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 573 BGB Berechtigtes Interesse, Eigenbedarf
- § 573a BGB Erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus
- § 574 BGB Widerspruch des Mieters (Härtefall)
- § 574b BGB Form und Frist des Widerspruchs
- § 568 BGB Schriftform der Kündigung
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