Kassensturz
Kredit & Immobilie

Mietvertrag kündigen: Fristen

Für den Mieter beträgt die Frist immer drei Monate. Für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate – und er braucht überdies einen gesetzlichen Grund.

Beispiel: Mietverhältnis endet am
31.12.2026
3 Monate Frist

So wird gerechnet

Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats → Ende zum Ablauf des übernächsten Monats
Mieter: immer drei Monate
Vermieter: + 3 Monate nach fünf Jahren, + weitere 3 Monate nach acht Jahren seit Überlassung

Rechtsgrundlagen & Quellen

Rechtsstand 2026 · ohne Gewähr